Hinweis
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Tauchcenter, vertreten durch den ausgebildeten NASDS-Tauchlehrer, verpflichtet sich, die Tauchschüler in der Theorie sowie in der Praxis so auszubilden, dass es den von NASDS genannten Bestimmungen entspricht.
Sollte ein vereinbarter Kurstermin von uns nicht eingehalten werden können, so wird der Kursteilnehmer rechtzeitig informiert (außer im Krankheitsfalle).
Der Tauchschüler verpflichtet sich:
- bei Kursbeginn ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Tauchtauglichkeit bestätigt, und auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen
- die vereinbarte Kursgebühr bis spätestens zum Kursbeginn zu entrichten
- Ausbildungsmaterial, das eigens für den Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu bezahlen
- eine eigene ABC-Ausrüstung (Tauchmaske, Schnorchel, Geräteflossen, Schuhe, und ggf. Handschuhe) zum Kursbeginn mitzubringen. Weitere Ausrüstung kann im beschränktem Umfang kostenpflichtig geliehen werden.
- vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten. Bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler extra berechnet (Theorieeinheit 20,00 €; Schwimmbadeinheit 20,00 €; Freiwassereinheit pro Tag 50,00 €)
- Ausgeliehene Ausrüstung nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert, persönlich abzugeben.
- darauf zu achten, dass nichts verloren geht, da sonst der Tauchschüler persönlich für den Schaden haftet.
- den Tauchlehrer zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt wurde.
- verlorene, mutwillig oder grob fahrlässige zerstörte Ausrüstung zu ersetzen.
- den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Tauchkurses unbedingt zu folgen.
Der Tauchlehrer behält sich vor, bei Missachtung der o. g. Punkte den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.
Die Einschreibegebühr beträgt 20 % und wird nicht erstattet.
Wir behalten uns bei Abbruch des Kurses durch den Kursteilnehmer die Erstattung der Kursgebühr vor.
Entstehende Tauch- bzw. Parkgebühren und sonstige andere Kosten (z B. ein anderes Schwimmbad) werden vom Teilnehmer selbst getragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren. Sie obliegen weder unseren Pflichten noch wird dafür Haftung übernommen.
Als Gerichtsstand wird Quickborn vereinbart.
){ ?>/templates/themza_j16_01/images/logo3.gif<? }else echo $this->params->get('logo'); ?>)

